Ein weiterer Teil der am 28.06.2019 veröffentlichten Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Brandenburg tritt ab 01.04.2021 in Kraft.
Darin heißt es unter §4 Absatz 11: Büchsenmunition ist für die Jagd auf Schalenwild nur geeignet, wenn sie eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet. Ferner darf verwendete Büchsenmunition auf der Jagd ab dem Jagdjahr 2021/2022 nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unter gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen des Satzes 1 unvermeidbar an den Wildkörper abgeben.
Dies bedeutet jedoch kein generelles Bleiverbot für Büchsenmunition, so wie andere Landkreise dies formulieren.
So heißt es in einem Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft: §4 BdgJagdDV Die Formulierung zur Verwendung bleifreier Munition bildet die Regelung des Bundes ab, die für die Änderung des BJG vorgesehen war und enthält ein Bleiminimierungsgebot. Da sowohl Tötungswirkung als auch die balistische Präzision nicht allein von der Munition abhängt, kommt dem Jagdausübungsberechtigten hier eine Eigenverantwortung zu, diesem Grundsatz entsprechend nachzukommen.
Also versucht nach und nach auf Blei zu verzichten, denn es gibt mittlerweile ausreichend Alternativen.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgjagddv
https://www.ljv-brandenburg.de/wp-content/uploads/2015/06/Begleitschreiben-DVO-an-Verb%C3%A4nde.pdf

Auch der LJV Brandenburg bezieht dazu Stellung.

https://www.ljv-brandenburg.de/16232-2/